SpeedClean Gebäudereinigung aus Innsbruck für die Haus- oder Wohnungsreinigung nach einer Sanierung

Nur ein Raum?

Wenn Sie Ihre komplette Wohnung oder das Haus sanieren lassen haben, ist das ein Fall für die Baureinigung. Aber es genügt schon, wenn es nur Ihr Bad war oder die Küche, denn der dabei entstandene Staub betrifft meist auch andere Zimmer. Daher reinigen wir zunächst den sanierten Raum, bevor wir uns den Rest der Wohnung vornehmen, um vor allem Staub und von den Schuhen mitgetragenen Schmutz gründlich zu entfernen. Ebenso sorgfältig gehen wir vor, wenn Sie in Ihrer Wohnung zum Beispiel neue Fenster haben einbauen lassen, und reinigen alles – von den Fenstern und Rahmen angefangen bis in die verstecktesten Ecken.

Bei einem Mieterwechsel

In einer ausgeräumten Wohnung werden Sie Schmutz finden, der zuvor wegen der Möbel nicht zu sehen und auch nicht zu entfernen war. Daher reinigen wir alle Böden gründlich und schonend, aber wir nehmen uns auch der Fenster und Türen an, natürlich samt der Rahmen und allen Falzen, die zuvor vielleicht etwas vernachlässigt wurden. Auch Küche und Bad werden geputzt, damit der nächste Mieter sich von Anfang an wohlfühlt.

Pfeil

Die Haus- oder Wohnungsreinigung nach einer Sanierung oder einem Mieterwechsel durch SpeedClean Gebäudereinigung aus Innsbruck

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.